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Alterseinkünftegesetz

Altersvorsorge vergleichenVon 2005 an bestimmt das neue Alterseinkünftegesetz über Rentenentwicklung, Besteuerung von Altersbezügen sowie betrieblicher und privater Vorsorge. Die neuen Regeln sollte jeder kennen.

Die Steuerregeln

  • Das Steuerprivileg der beliebten Kapital- und fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie privater Rentenversicherungen bei Ausübung der Kapitaloption wird abgebaut. Künftig gilt eine Ertragsanteilbesteuerung von 50 Prozent, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und als Auszahlungszeitpunkt frühestens das 60. Lebensjahr vorsieht. Ein Rechenbeispiel: 200.000 Euro Auszahlungssumme, 100.000 Euro Beitragssumme. Dann werden 50.000 Euro mit dem individuellen Steuersatz belegt. Bei 30 Prozent sind damit unter dem Strich nur 15.000 Euro Steuern fällig. Das ergibt auf die Gesamtleistung bezogen nur 7,5 Prozent.
  • Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu bestimmten Formen privater Vorsorge können künftig steigend von 60 Prozent (2005) bis 100 Prozent (2025) innerhalb der Höchstgrenze von 20.000 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der besteuerte Anteil der Sozialrenten steigt von anfangs 50 Prozent (2005) auf 100 Prozent (2040).
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Steuern werden also erst ab dem tatsächlichen Rentenbeginn fällig.

Die neuen Rentenregeln

Einführung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors: Er sorgt seit Jahresbeginn 2005 für eine Stabilisierung des Rentensystems - auf Kosten nachhaltig geringer steigender Renten in der Zukunft. Während Rentner und rentennahe Jahrgänge davon nicht betroffen sind, trifft es vor allem wieder einmal die heute 30- bis 40-Jährigen. Sie müssen mit einem um rund 15 Prozent niedrigeren Rentenniveau gegenüber heute rechnen. Dazu kommen viele weitere kleinere Einschnitte im System, die einzelne Personengruppen besonders treffen. Die Schul- und Hochschulausbildung gelten beispielsweise zukünftig grundsätzlich nicht mehr als rentensteigernde Zeiten.

Neue Regeln für Altersvorsorgeaufwendungen

Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Renten neue Regeln.
Was sich seit dem 1. Januar 2005 geändert hat und wie das Alterseinkünftegesetz die Altersvorsorge unterstützt.

Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert. Die Richter hatten festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang – steuerpflichtig. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt  von der Einkommensteuer freigestellt.
Zugleich haben sich seit Jahresbeginn die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Auch die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) ist attraktiver geworden.
Das Alterseinkünftegesetz hat zudem die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung ab dem 1. Januar 2005 steuersystematisch korrekt eingeordnet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen