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Altersvorsorge TestsiegerAltersvorsorge AktuellDeutsche müssten bis 77 arbeiten Rente mit 67 reicht nicht ausDie Zahl ist absurd – und das räumt Hans-Werner Sinn, Präsident des Ifo-Instituts, auch ein. Aber es klingt zunächst heftig: «Nach Berechnung der UN müssten die Deutschen bis 77 arbeiten, wenn man das heutige Rentenniveau ohne Erhöhung der Beitragssätze und Steuern beibehalten wollte», sagte Sinn der «Bild» und stieß damit in das gleiche Horn wie kürzlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der hatte jüngst betont, auch nach der Erhöhung des Rentenalters auf 67 sei man mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit «noch nicht am Ende». Der Chefvolkswirt der Dresdner Bank, Michael Heise, machte die höhere Lebenserwartung dafür verantwortlich. Wen die weiter so steige wie in den vergangenen 30 Jahren, würden langfristig Renteneintrittsalter auch über 67 notwendig. «Sonst ist das System nicht bezahlbar.» Wer länger Rente beziehe, müsse auch länger einzahlen. Viele Endvierziger sorgen nicht zusätzlich vorDie Autoren einer Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund, die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), kommen zu dem Ergebnis, dass jüngere Berufstätige das Absicherungsniveau heutiger Rentner künftig nur noch in Ausnahmefällen erreichen können – und das auch nur bei konsequenter betrieblicher und privater Zusatzvorsorge. Wer von den heute 46- bis 50-Jährigen nichts unternehme, um die Einschnitte durch die Rentenreformen der letzten Jahre auszugleichen, werde bei Renteneintritt im Durchschnitt nur noch 88 Prozent des Netto-Alterseinkommens heutiger Rentner erreichen, heißt es in der Studie «Altersvorsorge in Deutschland». Vor diesem Hintergrund warnte der Präsident der Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, vor drohender Altersarmut. Erschreckend ist dabei, dass der Studie zufolge 15 Prozent der westdeutschen und 27 Prozent der ostdeutschen Männer Ende 40 derzeit allein auf die gesetzliche Rente vertrauen. Bei den Frauen liegt die Quote bei 24 Prozent (West) und 18 Prozent (Ost). Gleichwohl wandte sich Rische dagegen, die Zusatzvorsorge zur Pflicht zu machen. Dies würde wahrscheinlich dazu führen, dass es weniger staatliche Förderung gebe. (nz) Mit Geld vom Arbeitgeber fürs Alter vorsorgenAltersvorsorgewirksame Leistungen können direkt in die zusätzliche Altersvorsorge fließen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) wurden bisher vor allem in Bausparverträgen oder in Aktienfonds angelegt. Denn dafür gab es vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Denn die vermögenswirksamen Leistungen wurden in den Tarifverträgen verschiedener Branchen (z. B. Metall, Chemie, Bau) in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVL) umgewidmet. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen können beispielsweise in eine betriebliche Altersvorsorge oder in einen Riestervertrag fließen. Entscheidend ist dafür die Regelung im jeweiligen Tarifvertrag. Diese Regelung ersetzt die bisherige zu vermögenswirksamen Leistungen und gilt grundsätzlich für alle Neuverträge. Das bedeutet: Die vermögenswirksamen Leistungen werden durch die altersvorsorgewirksamen Leistungen ersetzt. Wer einen neuen Vertrag abschließt hat nur noch Anspruch auf AVL. Für diejenigen, deren vermögenswirksamen Leistungen z. B. gerade in einen Bausparvertrag fließen hat sich jedoch nichts geändert, denn für bereits abgeschlossene VL-Sparverträge gilt Bestandsschutz.
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