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Richtige Absicherung der Altersvorsorge

Bevor es an die private Altersvorsorge geht, ist ein ausreichender Grundschutz wichtig, der existenzbedrohende finanzielle Risiken absichert. Zum Teil ist dieser Grundschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa der Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Meist liegt der Abschluss wichtiger Policen jedoch im Ermessen des Versicherungsnehmers.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Sie überqueren unachtsam eine Straße. Ein PKW muss deshalb ausweichen und stoßt mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Es entsteht ein beachtlicher Sachschaden und im schlimmste Fall sogar Personenschäden. Sie als Verursacher sind dafür voll mit Ihrem Vermögen haftbar. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie für einen solchen Fall geschützt, aber wenn Sie über keinen Versicherungsschutz verfügen ist der soziale Abstieg vorprogrammiert und an Altersvorsorge garnicht mehr zu denken!

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen in Ihrer jeweiligen Lebensphase:


Single (Berufseinsteiger)
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Paar (zwei Einkommen)
 
     
Familie mit Kind (ein Einkommen)
 
Familie mit Kind und Haus (ein Einkommen)
 

 

Rente mit 67

Auch nach Einführung der Rente mit 67 kann eine zusätzliche Altersvorsorge mit dem 65. Geburtstag oder sogar davor ausgezahlt werden. Allerdings gilt es auch hier, bestimmte Altersgrenzen zu beachten.

Grundsätzlich gilt: steuerliche Förderung bekommen nur Verträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wer jetzt eine Riester-Rente abschließt oder eine betriebliche Altersvorsorge, muss sich jedoch keine Gedanken machen. Die Untergrenze von 60 Jahren bleibt erhalten. Denn für alle bis zum Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge besteht Bestandsschutz. Das bedeutet, dass bei diesen Vorsorgeprodukten, egal ob betrieblich oder privat, keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze erfolgt. Nur das Datum des Vertragsabschlusses ist entscheidend.

Aber auch bei der zusätzlichen Altervorsorge wurden die Altersgrenzen angehoben. Die Anpassung erfolgt hier nicht schrittweise, sondern sie richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses. Für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, gilt dann eine Altersgrenze von 62 Jahren. Wer sich seinen Vertrag vorher auszahlen lässt, hat keinen Anspruch auf Förderung.

Steuern und Rente

Wer Rente bekommt, muss schon immer einen Teil davon versteuern. Aber das gilt nicht für alle Renten in gleichem Maße. Ob gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Rürup oder private Rentenversicherung - so vielfältig die Möglichkeiten zur Altersvorsorge sind, so unterschiedlich ist deren Besteuerung.

Die Form der Besteuerung hängt nicht nur von der Rente ab, die man im Alter bekommt, sondern auch von den Vergünstigungen, die man während des Berufslebens auf die eingezahlten Beträge erhält. Demzufolge werden nicht alle Renten gleich hoch besteuert. Gesetzliche Renten und Rürup-Renten beispielsweise werden ab dem Jahr 2040 in voller Höhe versteuert; dafür können in der Ansparphase die entsprechenden Beiträge in erheblichem Umfang steuerlich abgezogen werden. Aber auch schon vor 2040 wird ein Teil der dieser Renten versteuert. Wer ab dem Jahr 2007 zum Beispiel eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss 54 Prozent davon versteuern. Ausschlaggebend ist das Jahr des Rentenbeginns. Der Anteil der Rente, der besteuert wird, erhöht sich bis zum Jahr 2020 jährlich in Schritten von zwei Prozentpunkten auf 80 Prozent, ab 2021 bis 2040 jährlich in Schritten von einem Prozentpunkt auf 100 Prozent. Im Jahr nach dem Rentenbeginn wird ein Rentenfreibetrag festlegt, der dann bis zum Lebensende gleich bleibt.

Betriebsrenten aus pauschalversteuerten Beiträgen sowie Renten aus privaten Rentenversicherungen sind mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern. Dieser ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Beginnt die Rente beispielsweise im Alter von 65 Jahren, dann beträgt der Ertragsanteil lediglich 18 Prozent. Die Beiträge, die während der Erwerbstätigkeit eingezahlt werden, können allenfalls nur in geringem Umfang steuerwirksam abgezogen werden.

Beiträge zu Riester- und Betriebsrenten werden wiederum während des Sparens steuerlich gefördert. Deshalb sind die Renten hieraus in voller Höhe zu versteuern. Das bezeichnet man als nachgelagerte Besteuerung.

Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge

Mit der richtigen Vorsorge-Strategie bleibt fürs Alter gespartes Vermögen auch im Falle längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Insbesondere jüngeren Sparern sollten von Anfang an zumindest einen Teil der Sparbeträge hartz-IV-sicher anzulegen.

Generell müssen Arbeitslose, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten, ihr verwertbares Vermögen aufbrauchen. Doch dieser Verpflichtung sind Grenzen gesetzt: Nicht verwertet werden muss in der Regel Kapital, das im Rahmen einer staatlich geförderten Altersvorsorge angespart wurde. Dazu zählen generell Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung. Das gleiche gilt für die Rürup-Rente. Bei ihr ist ein Zugriff auf das gesparte Kapital vor Erreichen der Altersgrenze vertraglich ohnehin ausgeschlossen.

Auch Riester-Sparer sind auf der sicheren Seite, solange sie die Fördergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen derzeit bei 1.575 Euro im Jahr, ab 2008 liegt der jährliche Höchstbetrag bei 2.100 Euro. Auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen nur Einzahlungen, die über diese Grenzen hinausgehen.

Die nicht staatlich geförderten Wege der Altersvorsorge genießen weniger Schutz. Für sie gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Doch auch wenn diese Freibeträge überschritten werden, muss eine private Police nicht in jedem Fall verwertet werden. Als unzumutbar gilt eine Verwertung, wenn der Rückkaufswert weniger als 90 Prozent der bereits gezahlten Beiträge ausmacht. Anders ausgedrückt: Mehr als zehn Prozent Verlust muss niemand hinnehmen.





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