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Altersvorsorge TestsiegerRichtige Absicherung der AltersvorsorgeBevor es an die private Altersvorsorge geht, ist ein ausreichender Grundschutz wichtig, der existenzbedrohende finanzielle Risiken absichert. Zum Teil ist dieser Grundschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa der Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Meist liegt der Abschluss wichtiger Policen jedoch im Ermessen des Versicherungsnehmers.
Rente mit 67Auch nach Einführung der Rente mit 67 kann eine zusätzliche Altersvorsorge mit dem 65. Geburtstag oder sogar davor ausgezahlt werden. Allerdings gilt es auch hier, bestimmte Altersgrenzen zu beachten. Wer Rente bekommt, muss schon immer einen Teil davon versteuern. Aber das gilt nicht für alle Renten in gleichem Maße. Ob gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Rürup oder private Rentenversicherung - so vielfältig die Möglichkeiten zur Altersvorsorge sind, so unterschiedlich ist deren Besteuerung. Arbeitslosigkeit und AltersvorsorgeMit der richtigen Vorsorge-Strategie bleibt fürs Alter gespartes Vermögen auch im Falle längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Insbesondere jüngeren Sparern sollten von Anfang an zumindest einen Teil der Sparbeträge hartz-IV-sicher anzulegen. Generell müssen Arbeitslose, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten, ihr verwertbares Vermögen aufbrauchen. Doch dieser Verpflichtung sind Grenzen gesetzt: Nicht verwertet werden muss in der Regel Kapital, das im Rahmen einer staatlich geförderten Altersvorsorge angespart wurde. Dazu zählen generell Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung. Das gleiche gilt für die Rürup-Rente. Bei ihr ist ein Zugriff auf das gesparte Kapital vor Erreichen der Altersgrenze vertraglich ohnehin ausgeschlossen. Auch Riester-Sparer sind auf der sicheren Seite, solange sie die Fördergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen derzeit bei 1.575 Euro im Jahr, ab 2008 liegt der jährliche Höchstbetrag bei 2.100 Euro. Auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen nur Einzahlungen, die über diese Grenzen hinausgehen. Die nicht staatlich geförderten Wege der Altersvorsorge genießen weniger Schutz. Für sie gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Doch auch wenn diese Freibeträge überschritten werden, muss eine private Police nicht in jedem Fall verwertet werden. Als unzumutbar gilt eine Verwertung, wenn der Rückkaufswert weniger als 90 Prozent der bereits gezahlten Beiträge ausmacht. Anders ausgedrückt: Mehr als zehn Prozent Verlust muss niemand hinnehmen. Ferienhaus Kroatien - Tagesgeldkonto - Beteiligungsmöglichkeiten LKW Versicherung · Kfz Versicherung · Lkw Versicherung · Kfz Versicherung · Kfz Versicherung · Lkw Versicherung · Kfz Haftpflichtversicherung · Lkw Versicherung · Kredite · Kredit · Lkw Kfz Versicherung · Omnibusversicherung · Wohnmobil Versicherung · Wohnmobilversicherung · Lieferwagen Versicherung · Autoversicherung vergleichen · Pkw Versicherung
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