Altersvorsorge Testsieger

Riester-Rente als Fondssparplan

Riester Rente vergleichenInsbesondere jüngere Anleger können auf die Chancen von Fonds setzen

Mitentscheidend für die Renditechancen ist ein frühzeitiger Einstieg ins Riestersparen mit Fonds. Das zeigt folgende Beispielrechnung: Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern, der 30 Jahre lang den Höchstbetrag einbezahlt (derzeit 1.575 Euro, ab 2008 2.100 Euro jährlich), kommt bei einer angenommenen Wertentwicklung von zum Beispiel sechs Prozent auf ein Endvermögen von rund 165.000 Euro. Davon hat er lediglich 45.000 Euro selbst eingezahlt. Der Rest sind staatliche Zulagen und Erträge. Für ältere Riestersparer empfehlen sich hingegen sicherere Produkte wie etwa die Riester-Rente. Denn ihnen bleibt weniger Zeit, Verlustphasen an der Börse auszugleichen.


Hartz-IV-geschützt

Das Vermögen der Riester Rente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.

So funktioniert die Riester-Rente

Der Staat beteiligt sich also schon bei den Beiträgen an Ihrer Investition für eine private Rente mit der Riester-Rente.

Einzige Voraussetzung dafür: Inklusive der staatlichen Zulagen müssen Sie ab 2008 mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens für die Riester-Rente aufwenden.

Grundzulage

Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden, also zertifiziert sind.

Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.

Jährliche Zulagen, die der Staat für Ihre RiesterMeister Rente zuzahlt:
Grundzulage Zulage pro Kind Zulage pro ab 2008 geborenem Kind
ab 2008 154,00 EUR 185,00 EUR 300,00 EUR
Steuervorteil für Ihre Beiträge!

Die geleisteten Zulagen und Ihre Beiträge für die Riester Rente können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag als Sonderausgabe geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen.

Maximalbeitrag, der jährlich steuerlich absetzbar ist:

ab 2008 - 2.100 EUR

Kinderzulage

  • Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine weitere Zulage gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.
  • Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt nur einmal zu.
  • Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
  • Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.
Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen wurde im Jahr 2005 mit dem Dauerzulagenantrag deutlich vereinfacht.
  • Die spätere Rentenleistung im Alter ist mit dem individuellen Steuersatz voll zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
  • Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente.
  • Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.




Riester