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Altersvorsorge TestsiegerRiester-Rente als Fondssparplan
Mitentscheidend für die Renditechancen ist ein frühzeitiger Einstieg ins Riestersparen mit Fonds. Das zeigt folgende Beispielrechnung: Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern, der 30 Jahre lang den Höchstbetrag einbezahlt (derzeit 1.575 Euro, ab 2008 2.100 Euro jährlich), kommt bei einer angenommenen Wertentwicklung von zum Beispiel sechs Prozent auf ein Endvermögen von rund 165.000 Euro. Davon hat er lediglich 45.000 Euro selbst eingezahlt. Der Rest sind staatliche Zulagen und Erträge. Für ältere Riestersparer empfehlen sich hingegen sicherere Produkte wie etwa die Riester-Rente. Denn ihnen bleibt weniger Zeit, Verlustphasen an der Börse auszugleichen. Hartz-IV-geschütztDas Vermögen der Riester Rente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden. So funktioniert die Riester-RenteDer Staat beteiligt sich also schon bei den Beiträgen an Ihrer Investition für eine private Rente mit der Riester-Rente. Einzige Voraussetzung dafür: Inklusive der staatlichen Zulagen müssen Sie ab 2008 mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens für die Riester-Rente aufwenden. GrundzulageDie private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden, also zertifiziert sind. Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden. Jährliche Zulagen, die der Staat für Ihre RiesterMeister Rente zuzahlt:
Steuervorteil für Ihre Beiträge!Die geleisteten Zulagen und Ihre Beiträge für die Riester Rente können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag als Sonderausgabe geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen. Maximalbeitrag, der jährlich steuerlich absetzbar ist:ab 2008 - 2.100 EUR Kinderzulage
Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen wurde im Jahr 2005 mit dem Dauerzulagenantrag deutlich vereinfacht.
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